Zum Nachteil des Wohnraummieters dürfen dessen Rechte auf Ausübung der Aufrechnung und eines Zurückbehaltunsgrechtes nicht ausgeschlossen werden. Der Mieter muss die ... | mehr
§ 273 BGB – Zurückbehaltungsrecht
Dem Zurückbehaltungsrecht liegt der Gedanke zugrunde, dass es treuwidrig wäre, wenn eine Partei aus einem einheitlichen Rechtsverhältnis die ihr zustehende Leistung verlangen würde, ohne die Gegenleistung zu erbringen.
- (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
- (2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
- (3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 273 BGB erwähnt:
Nichtabrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen
In einem bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter bei Nichtabrechnung über die Nebenkostenvorauszahlungen nicht die vollständige Rückzahlung der gemäß § ... | mehr
Nebenkosten – Vorauszahlungsanspruch, Nebenkostenabrechnung, Belegeinsichtsrecht
Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter ein Recht auf Zahlung der vereinbarten Nebenkosten. Er muss dann gegenüber dem Mieter die Vorauszahlungen abrechnen. Dem ... | mehr
Das Zurückbehaltung- bzw. Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei Mietmängeln
Das Zurückbehaltungsrecht bzw. das Leistungsverweigerungsrecht kann die Mietminderungsquote übersteigen. Die Rechtsprechung begrenzt die Höhe des ... | mehr