Mietmangel (Stichwort)
(7 Beiträge zum Stichwort "Mietmangel")
Ein Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich Vereinbarten: Abweichung der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit. Maßgebend sind die Vereinbarungen der Parteien.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff des Mangels angesprochen:
Ersatzwohnraum während der Behebung von MängelnWann muss der Vermieter Hotel- oder Ersatzwohnungskosten zahlen? Voraussetzungen nach § 555a BGB, Verhältnis zur Mietminderung und zur Kündigung bei unbewohnbarer Wohnung.
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Schmerzensgeld bei SchimmelpilzWann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schimmelpilz? Überblick zu Voraussetzungen, Nachweis der Gesundheitsgefährdung und aktueller Rechtsprechung.
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Schimmelpilzgefahr durch WärmebrückenWärmebrücken und Schimmel: Der BGH verneint regelmäßig einen Mietmangel. Wann dennoch Mietminderung möglich ist und welche Ausnahmen gelten.
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Außerordentliche fristlose Kündigung durch den Mieter wegen MängelnWann ist eine fristlose Kündigung wegen Mietmängeln möglich? Voraussetzungen, Fristsetzung/Abmahnung, Gesundheitsgefährdung (§ 569 BGB) und Musterschreiben.
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Schadensersatz wegen eines Mangels der MietsacheSchadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache ... | ... zu den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruches bei Mietmängeln ...
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Duldungspflichten von Mietern – „Bolzplatzentscheidung“ des BGH„Bolzplatzentscheidung“ des BGH zur „Duldungspflicht von Mietern“ | der Mieter muss dulden, was der Eigentümer entschädigungslos hinnehmen muss ...
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Zum Begriff des Mangels im Mietrecht... nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands von dem vertraglich Vereinbarten ... Abweichung der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit. ...
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