Mietmangel (Stichwort)
8 Beiträge mit dem Stichwort Mietmangel:
Ein Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB ist die für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglich Vereinbarten: Abweichung der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit. Maßgebend sind die Vereinbarungen der Parteien.
In den folgenden Beiträgen habe ich den Begriff des Mangels angesprochen: