Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 538 BGB – Abnutzung der Mietsache durch …

(4 Beiträge mit § 538 BGB – Abnutzung der Mietsache durch …)

§ 538 BGB beruht auf dem Gedanken, dass der Vermieter die Verschlechterung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch aufgrund seiner Erhaltungspflicht gemäß § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu beheben hat und dass diese Abnutzungen bereits durch die Miete abgegolten sind.

Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

  •       Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 538 BGB angesprochen:



  • Die besenreine Rückgabe der Mietsache
    Was bedeutet ordnungsgemäßer Zustand? ... | Was muss der Mieter bei der Rückgabe tun? ... | 1. Fenster ... | 2. Grundreinigung ... | 3. Heizkörper , Türen, ...... | mehr
  • Leiter mit Farbrolle und Eimer
    Rauchen – Schadenersatz wegen erforderlichem Neutapezieren und Neulackierung?
    ... der Vermieter kann die Beseitigung der Folgen des Rauchens über eine Regelung zu den Schönheitsreparaturen verlangen, nicht aber über Schadenersatz ...... | mehr
  • großer schwarzer Paragraf - am Rand mehrere kleine bunte Paragrafen
    Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter
    Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter | ... objektive Pflichtverletzung und Verschulden des Mieters | vertragsgemäßer Gebrauch... | mehr
  • silberne Waage
    Er­neu­erung, Rei­ni­gung und Rück­bau des Tep­pich­bo­dens
    ... mitvermieteter Teppichboden ... | Schadensersatz und Selbstvornahmerecht | Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch | Reinigungspflicht | Rückbau ...... | mehr

 

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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