Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 556 a BGB – Abrechnungsmaßstab für …

(3 Beiträge mit § 556 a BGB – Abrechnungsmaßstab für …)
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

  • (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
  • (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
  • (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 556 a BGB angesprochen:


  • @-Männchen mit Rechner
    Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung
    1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...... | mehr
  • Briefumschlag mit Aufschrift Heizkostenabrechnung
    Die Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlegungsmaßstab
    ... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .... | mehr
  • Betriebskostensymbole
    Betriebskostenabrechnung – unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als Fehler
    Betriebskostenabrechnung | ... unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als schwerer Fehler | ... formelle Rechtmäßigkeit der Abrechnung... | mehr

 

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