BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
(72 Beiträge zum Stichwort "BGB – Bürgerliches Gesetzbuch")
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Zivilrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und bildet damit auch die Grundlage des gesamten Mietrechts.
Die grundlegenden mietrechtlichen Regelungen finden sich in den § 535 BGB ff. BGB (2. Buch, 8. Abschnitt, 5. Titel). Daneben enthalten auch andere Bücher und Abschnitte des BGB Vorschriften, die bei mietrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind, etwa zu Fristen, Verjährung, Vertretung, Leistungsstörungen oder Treu und Glauben.
Historische Entwicklung
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es vereinheitlichte das bis dahin zersplitterte Privatrecht und gilt bis heute als systematisch aufgebautes Kodifikationswerk.
Seit seinem Inkrafttreten wurde das BGB vielfach reformiert. Besonders bedeutsam waren unter anderem die Schuldrechtsmodernisierung 2002, zahlreiche mietrechtliche Reformgesetze sowie Anpassungen im Verbraucherrecht. Trotz dieser Änderungen ist die Grundstruktur des Gesetzes erhalten geblieben.
Aufbau & Systematik
Das BGB ist in fünf Bücher gegliedert:
- Allgemeiner Teil – Personen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung, Schuldrecht – Allgemeiner und Besonderer Teil (u. a. Mietrecht)
- Schuldrecht – Allgemeiner und Besonderer Teil (u. a. Mietrecht)
- Sachenrecht – Eigentum, Besitz, Sicherungsrechte
- Familienrecht
- Erbrecht
Das Mietrecht ist im Besonderen Teil des Schuldrechts geregelt (§ 535 BGB ff. BGB). Gegenstand eines Mietvertrages können nach der Konzeption des Gesetzes insbesondere Grundstücke, Wohnräume und sonstige Räume (z. B. Geschäftsräume) sowie bewegliche Sachen, Teile von Sachen und auch Tiere sein. Nicht Gegenstand einer Miete sind demgegenüber Forderungen oder Rechte.
Die Miete wird regelmäßig in Geld geschuldet. In der Praxis wird vor allem zwischen Wohnraummiete und Geschäftsraummiete unterschieden.
Bedeutung im Mietrecht
Im Mietverhältnis regelt § 535 BGB die Hauptpflichten von Vermieter und Mieter. Die Wohnraummietverhältnisse sind in den § 549 BGB ff. BGB ausführlich geregelt. Der Wohnraum stellt den Lebensmittelpunkt des Mieters dar und ist daher für ihn von zentraler Bedeutung. Deshalb enthält das Gesetz für die Wohnraummiete besondere Schutzvorschriften. Zugleich müssen aber auch die berechtigten Interessen des Vermieters gewahrt bleiben.
Weitere typische mietrechtliche Regelungsbereiche im BGB sind beispielsweise:
- § 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten
- § 536 BGB – Mietminderung bei Mängeln
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters
Auch allgemeine Vorschriften des BGB sind in mietrechtlichen Fällen häufig maßgeblich, etwa:
- § 242 BGB – Treu und Glauben
- § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- § 286 BGB – Verzug
- § 387 BGB – Aufrechnung
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist
Das BGB bildet damit das rechtliche Fundament nahezu aller mietrechtlichen Streitigkeiten.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
In den folgenden Beiträgen habe ich das BGB erwähnt:
Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem MieterSchadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter | ... objektive Pflichtverletzung und Verschulden des Mieters | vertragsgemäßer Gebrauch
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Kündigungstatbestände und Formalien der KündigungKündigungstatbestände und Formalien der Kündigung ... | ... kurzer Überblick zu den Kündigungstatbeständen der §§ 540, 544, 573 ff. BGB ...
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Schadensersatz wegen eines Mangels der MietsacheSchadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache ... | ... zu den Voraussetzungen und den Rechtsfolgen eines Schadensersatzanspruches bei Mietmängeln ...
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Duldungspflichten von Mietern – „Bolzplatzentscheidung“ des BGH„Bolzplatzentscheidung“ des BGH zur „Duldungspflicht von Mietern“ | der Mieter muss dulden, was der Eigentümer entschädigungslos hinnehmen muss ...
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Rückforderung der wegen einer Minderungslage zu viel gezahlten MieteRückforderung gemäß § 812 BGB ... | Zahlung unter Vorbehalt ... | Ausschluss der Minderung nach § 814 BGB
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Zum Begriff des Mangels im Mietrecht... nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands von dem vertraglich Vereinbarten ... Abweichung der Istbeschaffenheit von der Sollbeschaffenheit. ...
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Das Zurückbehaltungs- bzw. Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei Mietmängeln... Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB und Leistungsverweigerungsrecht des Mieters gemäß § 320 BGB bei Mietmängeln ... | ... zur Geltendmachung und zur Höhe
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Ende der Mängelbeseitigungspflicht... Ende der Mängelbeseitigungspflicht ... | ... Rechtsprechung des BGH zur Frage, ob der Anspruch auf Mängelbeseitigung auch nach Beendigung der Miete gilt
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Mitwirkungspflichten des Mieters bei der MängelbeseitigungMitwirkungspflichten des Mieters bei der Mängelbeseitigung ... | ... die Ablehnung der Mängelbeseitigung kann zum Verlust des Anspruchs auf Minderung führen ...
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Mängelbeseitigung durch den Mieter und Aufwendungsersatz gemäß § 536 a BGBMängelbeseitigung durch den Mieter und Aufwendungsersatz ... | Musterschreiben ... | kurze Erläuterungen zu dem Aufwendungsersatzanspruch ...
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Mietminderung bei Mängeln der Mietsache – Systematik und Abgrenzung zu SchadensersatzMietmangel: Welche Rechte hat der Mieter? Mietminderung, Schadensersatz und Selbstvornahme einfach erklärt – Voraussetzungen, Abgrenzung und typische Fehler.
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Farbvorgabe „weiß“ im Mietvertrag ist unzulässigDie Farbvorgabe weiß zur Auszugsrenovierung im Mietvertrag ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB unwirksam ... | ... BGH vom 14. 'Dezember 2010 ...
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Ersatzanspruch für Schäden durch Mängel am GemeinschaftseigentumGrundsätzlich trifft die Gemeinschaft keine Gefährdungshaftung, sie haftet nicht für verschuldensunabhängig entstandene Schäden am Sondereigentum. Aber: ....
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Schönheitsreparaturen und Endrenovierungsarbeiten... Leitsätze von Urteilen des BGH zur Wirksamkeit beim Zusammentreffen von Formularklauseln und Schönheitsreparaturen sowie Endrenovierungspflichten ...
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Tierhaltung und Mietvertrag – ist ein Ausschluss möglich?Oft ist das Thema Tierhaltung in der Mietwohnung bei Hunden und Katzen Gegenstand von Streitigkeiten – Grundregeln werden kurz anhand von Urteilen aufgezeigt ..
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