BGB – Bürgerliches Gesetzbuch (Stichwort)
Das BGB enthält in den §§ 535 ff. BGB (2. Buch, 8. Abschnitt, 5. Titel) die grundlegenden mietrechtlichen Regelungen.
Aber auch in den anderen Büchern und Abschnitten des BGB finden sich Regelungen, die bei mietrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind.
Gegenstand des Mietvertrages können nach der Konzeption des Gesetzes Grundstücke, Wohnräume, sonstige Räume, zu denen insbesondere Geschäftsräume gehören, eingetragene Schiffe, bewegliche Sachen und Teile von Sachen sowie Tiere, nicht aber Forderungen oder Rechte sein.
Die Miete wird regelmäßig in Geld bestehen.
Grundsätzlich wird zwischen Wohnraummiete und Geschäftsfrau Miete unterschieden.
Die Wohnraummietverhältnisse sind in den §§ 549 ff. BGB ausführlich geregelt. Der Wohnraum stellt den Lebensmittelpunkt des Wohnraummieters dar. Der Wohnraum ist daher für den Mieter von zentraler Bedeutung. Der Wohnraummieter bedarf eines besonderen Schutzes. Demgegenüber müssen aber auch die Rechte des Vermieters gewahrt werden.
In den folgenden Beiträgen habe ich das BGB erwähnt:
Die Insolvenz des Wohnraummieters
1. Mietsicherheiten ... | 2. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges ... | a) Kündigungssperre gemäß § 112 InsO ... | b) Freigabe gemäß § 109 InsO ..... | mehr
Die Abrechnung nach der Heizkostenverordnung
1. Versorgung mit Wärme und Warmwasser ... | 2. Inklusivmieten / Pauschalen ... | 3. Vorrang der Heizkostenverordnung ... | 4. Pflicht zur ...... | mehr
Unpfändbarkeit des Erstattungsanspruches des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Bürgergeld bezieht ...... | mehr
Schmerzensgeld bei Schimmelpilz
... oft klagen Mieter über Gesundheitsschäden durch Schimmelpilz ... Schmerzensgeld lässt sich aber nur sehr schwierig durchsetzen ...... | mehr
Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte
... der Mieter kann der Kündigung wegen einer Härte widersprechen | I. Form und Frist des Widerspruchs ... | II. Härte ... Einzelfälle ... Interessenabwägung ..... | mehr
Haftung des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung
... auch bei unbekanntem Aufenthaltsort sollte der Vermieter ggf. einen Räumungstitel schaffen, um dem Vorwurf der unerlaubten Selbsthilfe zu entgehen ...... | mehr
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