BGB – Bürgerliches Gesetzbuch (Stichwort)
Das BGB enthält in den §§ 535 ff. BGB (2. Buch, 8. Abschnitt, 5. Titel) die grundlegenden mietrechtlichen Regelungen.
Aber auch in den anderen Büchern und Abschnitten des BGB finden sich Regelungen, die bei mietrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind.
Gegenstand des Mietvertrages können nach der Konzeption des Gesetzes Grundstücke, Wohnräume, sonstige Räume, zu denen insbesondere Geschäftsräume gehören, eingetragene Schiffe, bewegliche Sachen und Teile von Sachen sowie Tiere, nicht aber Forderungen oder Rechte sein.
Die Miete wird regelmäßig in Geld bestehen.
Grundsätzlich wird zwischen Wohnraummiete und Geschäftsfrau Miete unterschieden.
Die Wohnraummietverhältnisse sind in den §§ 549 ff. BGB ausführlich geregelt. Der Wohnraum stellt den Lebensmittelpunkt des Wohnraummieters dar. Der Wohnraum ist daher für den Mieter von zentraler Bedeutung. Der Wohnraummieter bedarf eines besonderen Schutzes. Demgegenüber müssen aber auch die Rechte des Vermieters gewahrt werden.
In den folgenden Beiträgen habe ich das BGB erwähnt:
Fallgruppen von Mängeln: Schimmelpilz, Elektroinstallationen, …
... welchen Standard kann ein Mieter erwarten? | 1. Schimmelpilz und Schimmelpilzgefahr ... | 2. Elektroinstallationen ... | 3. Heizung und Raumklima ... | ...... | mehr
Das Besichtigungsrecht des Vermieters
Dem Vermieter steht ein Besichtigungsrecht nur aus besonderen Gründen zu: bei drohenden Gefahren, um die Räume Interessenten vorzuführen, zur Planung ...... | mehr
Die Haftung des WEG-Verwalters
... wer sich als WEG-Verwalter betätigt, muss über die erforderlichen Qualifikationen verfügen - in folgenden Fällen besteht eine Haftung des Verwalters ...... | mehr
Die Fristsetzung beim Schadenersatzanspruch des Vermieters
Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen erfordert eine erfolglose Aufforderung zur Nachbesserung ... dies gilt nicht bei verschuldeten Schäden... | mehr
Umlagefähigkeit der Mietausfallversicherung
... nur die Gebäudeversicherung, die den Mietausfall durch einen Gebäudeschaden deckt, ist umlagefähig ... die Unklarheitenregel gemäß § 305 c BGB greift nicht... | mehr
Schönheitsreparaturen bei renovierungsbedürftig übergebener Wohnung
Eine Klausel, die dem Mieter einer renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist unwirksam. ...... | mehr
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