Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch (Stichwort)

74 Beiträge mit dem Stichwort BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Einleitung

Das BGB enthält in den §§ 535 ff. BGB (2. Buch, 8. Abschnitt, 5. Titel) die grundlegenden mietrechtlichen Regelungen.

Aber auch in den anderen Büchern und Abschnitten des BGB finden sich Regelungen, die bei mietrechtlichen Fragestellungen zu beachten sind.

Gegenstand des Mietvertrages können nach der Konzeption des Gesetzes Grundstücke, Wohnräume, sonstige Räume, zu denen insbesondere Geschäftsräume gehören, eingetragene Schiffe, bewegliche Sachen und Teile von Sachen sowie Tiere, nicht aber Forderungen oder Rechte sein.

Die Miete wird regelmäßig in Geld bestehen.

Grundsätzlich wird zwischen Wohnraummiete und Geschäftsfrau Miete unterschieden.

Die Wohnraummietverhältnisse sind in den §§ 549 ff. BGB ausführlich geregelt. Der Wohnraum stellt den Lebensmittelpunkt des Wohnraummieters dar. Der Wohnraum ist daher für den Mieter von zentraler Bedeutung. Der Wohnraummieter bedarf eines besonderen Schutzes. Demgegenüber müssen aber auch die Rechte des Vermieters gewahrt werden.

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich das BGB erwähnt:


  • Gerichtshammer
    Die Anbietpflicht des Vermieters bei der Eigenbedarfskündigung
    Der Vermieter muss dem Mieter eine andere ihm zur Verfügung stehende freie Wohnung im selben Haus zur Anmietung anbieten ...... | mehr
  • Schlüsselbund
    Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
    § 546 a BGB regelt einen Entschädigungsanspruch des Vermieters, wenn der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt ...... | mehr
  • Justitia mit Waage
    Flächendefizite/Flächenabweichungen als Mietmangel
    ... bei Mieträumen kann es zum Streit um die Größe der angemieteten Fläche kommen ... eine Flächenabweichung kann als Mangel zur Minderung führen ...... | mehr
  • Männchen vor rotem Ausrufezeichen
    Zur unpünktliche Zahlung des Mietzinses und deren Folgen
    Mieter müssen die Miete bis zum 3. Werktag überweisen (eine Gutschrift bis dahin ist nicht erforderlich) – bei unpünktlicher Zahlungen droht die Kündigung ...... | mehr
  • grauer Schild mit Paragrafensymbol
    Umfang des Vermieterpfandrechts
    Dem Vermieterpfandrecht unterliegen nicht die unpfändbaren Sachen ... | Dazu gehören die in § 811 Abs. 1 ZPO aufgezählten Sachen ...... | mehr
  • transparentes Buch mit schwarzem Paragrafenzeichen
    Die Jahressperrfrist bei der Mieterhöhung
    Der Vermieter kann die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach 15 Monaten unveränderter Miethöhe verlangen ...... | mehr

 
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