Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters

(5 Beiträge mit § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters)

 

§ 573 BGB schützt im Wohnraum recht die Wohnung als Lebensmittelpunkt des vertragstreuen Mieters vor willkürlichen Kündigungen des Vermieters.

Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

  • (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
  • (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    • 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    • 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    • 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
  • (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
  • (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

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In den folgenden Beiträgen habe ich § 573 BGB angesprochen:

Die Anbietpflicht des Vermieters bei der Eigenbedarfskündigung

5. Juli 2017, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

Der Vermieter muss dem Mieter eine andere ihm zur Verfügung stehende freie Wohnung im selben Haus zur Anmietung anbieten, sofern diese weiterhin vermietet werden soll. ... | mehr

Beleidigungen gegenüber Mitmietern oder dem Vermieter

26. September 2016, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

Beleidigungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis sind Straftaten und damit zugleich Vertragsverletzungen. Die Vertragsverletzungen berechtigen allerdings nur dann ... | mehr

Gewerbliche Nutzung beim Wohnraummietvertrag

14. März 2016, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | Kommentar schreiben

Grundsätzlich ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht befugt, anstelle einer vereinbarten Wohnnutzung eine gewerbliche Nutzung des Mietobjekts vorzunehmen. Der ... | mehr

Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung

16. Februar 2016, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | 4 Kommentare

Im Mietrecht ist zunächst zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung durch Mieter oder Vermieter zu unterscheiden. Für Wohnraum gelten besondere ... | mehr

Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

9. Februar 2010, aktualisiert am 11. Dezember 2020 | 2 Kommentare

Die Eigenbedarfskündigung ermöglicht dem Vermieter von Wohnraum gemäß § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters  (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an ... | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu mietrechtlichen Fragestellungen:

  • Stichwortverzeichnis – Mietrecht in Stichworten

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters abgedruckt.

Weiter unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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