Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters

(6 Beiträge mit § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters)

§ 573 BGB schützt im Wohnraum recht die Wohnung als Lebensmittelpunkt des vertragstreuen Mieters vor willkürlichen Kündigungen des Vermieters.

Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

  • (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
  • (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    • 1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    • 2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
    • 3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
  • (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
  • (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 573 BGB angesprochen:


  • Paragrafensymbol mit roter Tafel Mietrecht
    Mietverträge über Garagen, Stellplätze, Gärten
    ... werden Garagen lediglich neben Wohnraum vermietet, ist eine Teilkündigung in der Regel nicht möglich ... | einheitlicher Vertrag ... | zwei Verträge ...... | mehr
  • Gerichtshammer
    Die Anbietpflicht des Vermieters bei der Eigenbedarfskündigung
    Der Vermieter muss dem Mieter eine andere ihm zur Verfügung stehende freie Wohnung im selben Haus zur Anmietung anbieten ...... | mehr
  • blank
    Beleidigungen gegenüber Mitmietern oder dem Vermieter
    Zur Kündigung berechtigen Beleidigungen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann ...... | mehr
  • blank
    Gewerbliche Nutzung beim Wohnraummietvertrag
    Gewerbliche Nutzung beim Wohnraummietvertrag ... | ... der Vermieter muss die nach außen in Erscheinung tretende gewerbliche Nutzung nicht dulden ...... | mehr
  • roter Stempel mit Aufschrift Kündigung
    Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung
    Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung ... | ... kurzer Überblick zu den Kündigungstatbeständen der §§ 540, 544, 573 ff. BGB ...... | mehr
  • gelbes Ortsschild Eigenbedarfskündigung
    Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs
    ... Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ... | ... der Wortlaut des § 573 BGB ...... | mehr

 

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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