Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 259 BGB – Umfang der Rechenschaftspflicht

(5 Beiträge mit § 259 BGB – Umfang der Rechenschaftspflicht)

Bei Bestehen einer Rechenschaftspflicht erfordert die ordnungsmäßige Rechnungslegung nach § 259 Abs. 1 BGB die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Vorlage von Belegen.

Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019)
§ 259 Umfang der Rechenschaftspflicht

  • (1) Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen.
  • (2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die in der Rechnung enthaltenen Angaben über die Einnahmen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind, so hat der Verpflichtete auf Verlangen zu Protokoll an Eides statt zu versichern, dass er nach bestem Wissen die Einnahmen so vollständig angegeben habe, als er dazu imstande sei.
  • (3) In Angelegenheiten von geringer Bedeutung besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht.

zum Stichwort BGB

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 259 BGB angesprochen:


  • roter Paragraf unter Lupe
    Zur formellen Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenrechnung
    Zur formellen Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung – fehlen die Gesamtkosten sowie Umlageschlüssel ist die Abrechnung bereits formell nicht rechtmäßig ...... | mehr
  • Betriebskostensymbole
    Betriebskostenabrechnung – unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als Fehler
    Betriebskostenabrechnung | ... unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als schwerer Fehler | ... formelle Rechtmäßigkeit der Abrechnung... | mehr
  • Gerichtshammer
    Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist
    ... die vertraglich vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist | ... es gilt die in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB Abrechnungsfrist ..... | mehr
  • Taschenrechner, Thermostat und Abrechnungsschreiben
    Nebenkosten – Vorauszahlungsanspruch, Nebenkostenabrechnung, Belegeinsichtsrecht
    1. Vorauszahlungsanspruch des Vermieters ... | 2. Erteilung der Nebenkostenabrechnung ... | 3. Nebenkostenpauschale ... | 4. Belegeinsichtsrecht ...... | mehr
  • blank
    Ein­sichts­recht des Mie­ters in die Be­le­ge
    1. Inhalt des Einsichtsrechts... | 2. Ort des Einsichtsrechts ... | 3. Verweigerung der Belegeinsicht durch den Vermieter ... | 4. Musterschriftsatz ...... | mehr

 

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