Nach § 556 BGB können die Parteien eines Mietvertrages vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung trägt.
Nebenkosten ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Zahlungen neben der Grundmiete. Betriebskosten sind dagegen gesetzlich definierte, laufende Bewirtschaftungskosten im Sinne von § 1 BetrKV. Nicht dazu zählen insbesondere Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung.
I. Gestaltungsformen der Betriebskostenvereinbarung
Grundsätzlich bestehen drei Gestaltungsmöglichkeiten:
- Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung
- Betriebskostenpauschale
- Inklusivmiete, bei der sämtliche oder einzelne Betriebskosten in der Grundmiete enthalten sind
Nach § 556 Abs. 2 BGB ist sowohl die Vereinbarung von Vorauszahlungen als auch einer Pauschale zulässig.
II. Misch- und Teilinklusivmieten
Neben der vollständigen Inklusivmiete sind auch Mischformen denkbar („Teilinklusivmieten“). In solchen Fällen sind einzelne Betriebskostenpositionen
- entweder der Grundmiete zugeordnet,
- pauschaliert,
- oder als Vorauszahlung mit Abrechnung ausgestaltet.
Rechtlich entscheidend ist stets, welcher Kategorie die jeweilige Position vertraglich zugeordnet wurde.
Nur bei einer Betriebskostenpauschale ist eine Anpassung nach § 560 BGB möglich.
Nur vereinbarte Vorauszahlungspositionen dürfen in die jährliche Abrechnung eingestellt werden.
III. Abgrenzung zur Grundmiete
Kostenbestandteile, die in der Grundmiete enthalten sind, führen weder zu einer gesonderten Abrechnung noch zu einer Anpassung nach § 560 BGB.
Die Grundmiete wird regelmäßig als einheitlicher Betrag ausgewiesen. Zulässig ist jedoch auch eine Aufteilung in mehrere Teilbeträge. Da es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt, finden die Regelungen zur Abrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB sowie zur Anpassung nach § 560 BGB keine Anwendung.
Besonderheiten gelten für Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung, die zwingende Vorgaben zur verbrauchsabhängigen Verteilung enthält.
IV. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Vertiefende Informationen zur Abrechnung, zu einzelnen Kostenarten und zu typischen Streitfragen finden Sie in den folgenden Beiträgen:

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