Besteht der vom Vermieter behauptete Kündigungsgrund des Eigenbedarfs nicht, kann dies Schadensersatzansprüche des Mieters gemäß § 280 Schadensersatz wegen ... | mehr
§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
§ 280 BGB ist die zentrale Haftungsgrundlage für Schadensersatzansprüche des Gläubigers bei einer Pflichtverletzung.
- (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
- (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
- (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 280 BGB angesprochen:
Die Haftung des WEG-Verwalters
Der Verwalter haftet gegenüber den Wohnungseigentümern gemäß § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem ... | mehr
Die Fristsetzung beim Schadenersatzanspruch des Vermieters
Die Rechtsprechung unterscheidet, in welchen Fällen eine Fristsetzung des Vermieters gegenüber dem Mieter Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist und wann ... | mehr
Pflicht zum Rückbau – Herstellung des ursprünglichen Zustandes
Die Verpflichtung zur Rückgabe gemäß § 546 Rückgabepflicht des Mieters (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses ... | mehr
Schadensersatzansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter
Das BGB enthält im "Besonderen Schuldrecht (in den Vorschriften zum Mietvertrag)" keine Norm, die die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches des Vermieters ... | mehr
Zum Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen bei Vertragsende
Viele Mietverträge enthalten Renovierungsverpflichtungen gerade für die Zeit des Vertragsendes: "Bei Vertragsende muss die Wohnung renoviert übergeben werden, ohne ... | mehr