Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Archiv

Unterarchiv - 6. Abrechnung

 
Unterarchiv vom Hauptarchiv Betriebskosten

Die folgenden Beiträge aus dem Unterarchiv liste ich auch auf der Seite Betriebskosten im Mietrecht - Einführung, 6. Abrechnung nach einem Einführungstext systematisch geordnet auf.



 
(16 Beiträge im Archiv)

  • Erhöhung der Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen

    Wann können Mieter und Vermieter eine Anpassung verlangen? ... | Was bedeutet "angemessene Höhe? ... | Kann ein Sicherheitszuschlag geltend gemacht werden? ...
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  • Gradtagszahlen in der Heizkostenabrechnung

    ... Gradtagszahlen können zur Berechnung der Heizkosten herangezogen werden ... | 1. verbrauchsabhängige Heizkosten ... | 2. verbrauchsunabhängige Kosten ...
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  • Abrechnung von Nebenkosten beim Vermieterwechsel

    ... der frühere Vermieter bleibt für abgeschlossene Abrechnungsperioden zuständig ... | ... der neue Vermieter muss die laufende Abrechnungsperiode abrechnen ..
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    Abrechnung der Nebenkosten

    Welche Kosten können umgelegt werden? ... Welche Kosten können nicht umgelegt werden? ... Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung? ... Was muss ...
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    Unpfändbarkeit des Erstattungsanspruches des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung

    Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Bürgergeld bezieht ...
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    Musterschreiben – Klage auf Abrechnung der Nebenkosten

    Muster für eine Klage auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung. Voraussetzungen der Abrechnungsreife, Streitwert und rechtliche Grundlagen für Mieter.
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    Nichtabrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen

    Im bestehenden Mietverhältnis über Wohnraum kann der Mieter nicht die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verlangen, er hat aber ein Zurückbehaltungsrecht ...
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    Einwendungen des Mieters gegenüber der Betriebskostenabrechnung

    1. Form der Einwendungen ... | 2. Ausnahmen vom Einwendungsausschluss ... | a) nicht umlegbare Kosten ... | b) Wiederholung der Einwendungen ... | c) Treu und Glauben ...
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    Die Wohn- und Nutzfläche als zulässiger Verteilungsschlüssel / Umlageschlüssel

    ... die Wohnfläche ist als Verteilungsschlüssel für die Umlegung der Betriebskosten grundsätzlich geeignet | im Einzelfall kann der Maßstab aber unbillig sein .
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    Zur formellen Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenrechnung

    Zur formellen Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung – fehlen die Gesamtkosten sowie Umlageschlüssel ist die Abrechnung bereits formell nicht rechtmäßig ...
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    Betriebskostenabrechnung – unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als Fehler

    Betriebskostenabrechnung | ... unterlassener Vorwegabzug bei teilweiser gewerblicher Nutzung als schwerer Fehler | ... formelle Rechtmäßigkeit der Abrechnung
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    Vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist

    ... die vertraglich vereinbarte Abrechnungsfrist für die Betriebskosten ist keine Ausschlussfrist | ... es gilt die in § 556 Abs. 3 S. 2 BGB Abrechnungsfrist ..
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  • Taschenrechner, Thermostat und Abrechnungsschreiben
    Nebenkosten – Vorauszahlungsanspruch, Nebenkostenabrechnung, Belegeinsichtsrecht

    1. Vorauszahlungsanspruch des Vermieters ... | 2. Erteilung der Nebenkostenabrechnung ... | 3. Nebenkostenpauschale ... | 4. Belegeinsichtsrecht ...
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    Er­hö­hung von Be­triebs­kos­ten – Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot

    Wann sind Betriebskosten „unwirtschaftlich“? Wie der Betriebskostenspiegel des DMB als Vergleichsmaßstab genutzt wird, welche Rolle § 556 Abs. 3 BGB spielt und wann Gerichte nach § 287 ZPO schätzen.
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    Ein­sichts­recht des Mie­ters in die Be­le­ge

    1. Inhalt des Einsichtsrechts... | 2. Ort des Einsichtsrechts ... | 3. Verweigerung der Belegeinsicht durch den Vermieter ... | 4. Musterschriftsatz ...
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    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter, § 556 BGB ...
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Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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