Rechtsanwalt und Mietrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Einführung

Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung und Aufhebung)

Stand: 11. April 2023

VG Wort - ZählpixelEin Mietverhältnis endet durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Maßgeblich sind die jeweiligen Kündigungstatbestände, die Einhaltung von Form und Frist sowie die rechtlichen Folgen der Vertragsbeendigung.

Behandelt werden insbesondere Kündigungen wegen Zahlungsverzug oder Eigenbedarfs sowie Fragen der Berliner Räumung, des Kündigungsverzichts und des Schadenersatzes.

Diese Seite bündelt die zentralen Problemfelder rund um die Beendigung von Mietverträgen und führt zu den vertiefenden Beiträgen.


  • 1. Kündigungstatbestände

  • 2. Form und Frist der Kündigung

  • 3. Räumung und Rückgabe

  • 4. Weitere Folgefragen

1. Kündigungstatbestände

Hier finden Sie die wichtigsten Kündigungsgründe – getrennt nach ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.

  • Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung

    Kündigungstatbestände und Formalien der Kündigung ... | ... kurzer Überblick zu den Kündigungstatbeständen der §§ 540, 544, 573 ff. BGB ...

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a) Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß
§ 573c BGB. Sie setzt nach § 573 BGB ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraus. Typische Fallgruppen sind Pflichtverletzungen des Mieters – insbesondere Zahlungsverzug – sowie Eigenbedarf.

Zahlungsverzug und Zahlungsstörungen

Rückstände bei der Miete gehören zu den praktisch bedeutsamsten Kündigungsgründen. Je nach Höhe und Dauer des Zahlungsrückstands kommt sowohl eine ordentliche Kündigung nach § 573 BGB als auch eine außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB in Betracht.

Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Schonfristzahlung und ihre Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung.

  • Zur unpünktliche Zahlung des Mietzinses und deren Folgen

    Mieter müssen die Miete bis zum 3. Werktag überweisen (eine Gutschrift bis dahin ist nicht erforderlich) – bei unpünktlicher Zahlungen droht die Kündigung ...

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  • Schonfristzahlung: Nur fristlose Kündigung unwirksam? (BGH VIII ZR 91/20)

    Zahlt der Mieter innerhalb der Schonfrist, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Doch was gilt für die ordentliche Kündigung? Mit BGH VIII ZR 91/20 verständlich erklärt.

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Eigenbedarf und verwandte Fallgruppen

Eigenbedarf ist ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund nach
§ 573 BGB. Entscheidend ist nicht die bloße Behauptung des Vermieters, sondern die nachvollziehbare Darlegung des Nutzungswunsches sowie die Einhaltung verfahrensrechtlicher Anforderungen.

Zu beachten sind außerdem Nebenpflichten wie die Anbietpflicht sowie mögliche Schadensersatzansprüche bei vorgeschobenem Eigenbedarf.

– Grundlagen und Voraussetzungen
  • Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs

    ... Voraussetzungen einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ... | ... der Wortlaut des § 573 BGB ...

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– Pflichten des Vermieters (Anbietpflicht)
  • Anbietpflicht des Vermieters bei der Eigenbedarfskündigung

    Der Vermieter muss dem Mieter eine andere ihm zur Verfügung stehende freie Wohnung im selben Haus zur Anmietung anbieten ...

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– Missbrauch / vorgeschobener Eigenbedarf
  • Vorgetäuschter Eigenbedarf

    1. Nachweis des Selbstnutzungswillens ... sekundäre Darlegungslast ... | 2. Rechtsfolgen des Anspruches ... | 3. Aufhebungsvertrag ...

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b) Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund im Sinne der § 543 BGB sowie – bei Wohnraum – der § 569 BGB voraus. Ein solcher Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

  • Fristlose Kündigung im Mietrecht: Voraussetzungen & Rechte

    Wann ist eine fristlose Kündigung im Mietrecht wirksam? Überblick zu § 543 und § 569 BGB, Zahlungsverzug, Mängeln, Abmahnung, Schonfristzahlung und typischen Fehlern.

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Typische Fallgruppen sind erhebliche Pflichtverletzungen, nachhaltige Störungen des Hausfriedens oder schwerwiegende Vertragsverstöße. In vielen Fällen ist vor Ausspruch der Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Besondere Bedeutung kommt außerdem dem Zahlungsverzug zu, der – je nach Rückstandshöhe – eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

  • stillschweigende Verlängerung durch Fortsetzung des Gebrauchs

    ... setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit – zu § 545 BGB ...

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  • Kündigung bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter

    Eine fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB ist im Einzelfall auch bei einer unpünktlichen Mietzahlung durch das Jobcenter möglich. Dies entschied der BGH ...

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  • Beleidigungen gegenüber Mitmietern oder dem Vermieter

    Zur Kündigung berechtigen Beleidigungen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann ...

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  • Außerordentliche Kündigung durch den Mieter wegen Mängeln – § 543, § 569 BGB

    Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Mietmängeln möglich? Voraussetzungen, Fristsetzung/Abmahnung, Gesundheitsgefährdung (§ 569 BGB) und Musterschreiben.

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2. Form und Frist der Kündigung

Viele Kündigungen scheitern nicht am Kündigungsgrund, sondern an Form- oder Fristfehlern.

Die Kündigung bedarf der Schriftform gemäß § 568 Abs. 1 BGB. Die Kündigungsfristen ergeben sich insbesondere aus § 573c BGB.

Vertretung und Vollmacht

  • Die Vorlage der Originalvollmacht bei der Kündigung

    ... bei der Kündigung durch einen Vertreter muss der schriftlichen Erklärung eine Originalvollmacht beigefügt werden – ansonsten droht die Zurückweisung ...

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3. Räumung und Rückgabe

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung zurückzugeben. Erfolgt dies nicht freiwillig, kommt eine Räumungsklage in Betracht.

Räumungsklage

  • Räumungsklage im Mietrecht: Ablauf, Voraussetzungen und Kosten

    Räumungsklage im Mietrecht: Voraussetzungen nach Kündigung, Ablauf vor dem Amtsgericht, Räumungsurteil, Vollstreckung (§ 885a ZPO) und Streitwert nach § 41 GKG.

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Vollstreckung und Berliner Räumung

  • Berliner Räumung

    § 885 a ZPO regelt die sogenannte Berliner Räumung ... | Der Vermieter verschafft sich den Besitz an den Mieträumen und erklärt sein Vermieterpfandrecht ...

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Eigenmächtige Räumung und Haftungsrisiken

  • Haftung des Vermieters bei „kalter“ Wohnungsräumung

    ... auch bei unbekanntem Aufenthaltsort sollte der Vermieter ggf. einen Räumungstitel schaffen, um dem Vorwurf der unerlaubten Selbsthilfe zu entgehen ...

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4. Weitere Folgefragen

Neben der Kündigung selbst entstehen zahlreiche Anschlussprobleme.

Rückgabe der Mietsache

  • Die besenreine Rückgabe der Mietsache

    Was bedeutet ordnungsgemäßer Zustand? ... | Was muss der Mieter bei der Rückgabe tun? ... | 1. Fenster ... | 2. Grundreinigung ... | 3. Heizkörper , Türen, ...

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  • Pflicht zum Rückbau – Herstellung des ursprünglichen Zustandes

    ... den Mieter trifft bei Rückgabe der Mietsache eine Pflicht zum Rückbau von Einrichtungen - die Nichterfüllung der Pflicht kann zum Schadenersatz führen ...

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  • Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

    § 546 a BGB regelt einen Entschädigungsanspruch des Vermieters, wenn der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt ...

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Wirtschaftliche Folgen und Schadensersatz

  • Umzugskosten nach Kündigung: Wann muss der Vermieter zahlen? (BGH-Urteile erklärt)

    Wann muss der Vermieter Umzugskosten ersetzen? Voraussetzungen des Kündigungsfolgeschadens bei außerordentlicher Kündigung wegen Mängeln – mit aktueller BGH-Rechtsprechung.

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  • Insolvenz des Wohnraummieters

    1. Mietsicherheiten ... | 2. Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges ... | a) Kündigungssperre gemäß § 112 InsO ... | b) Freigabe gemäß § 109 InsO ..

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Vertragsgestaltung und Sonderkonstellationen

  • Mietverträge über Garagen, Stellplätze, Gärten

    ... werden Garagen lediglich neben Wohnraum vermietet, ist eine Teilkündigung in der Regel nicht möglich ... | einheitlicher Vertrag ... | zwei Verträge ...

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  • Stellung eines Nachmieters im Mietrecht

    ... ist dem Mieter ein Festhalten am Mietvertrag nach Treu und Glauben nicht zumutbar, so kann er dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellen ...

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  • Der Kündigungsverzicht im Mietrecht

    ... zur Zulässigkeit und zum Umfang des Verzichts nach der Rechtsprechung des BGH: die Vereinbarung ist bis zu 4 Jahren ab Vertragsschluss zulässig ...

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Sozial- und Härtefälle

  • Widerspruch gegen die Kündigung wegen einer besonderen Härte

    ... der Mieter kann der Kündigung wegen einer Härte widersprechen | I. Form und Frist des Widerspruchs ... | II. Härte ... Einzelfälle ... Interessenabwägung ..

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Sondergesetzliche Einschränkungen und Krisenregelungen

  • Einschränkung der Kündigung in der Coronakrise

    Einschränkungen der Kündigungsmöglichkeiten in der Coronakrise - Bedenken gegen die Einschränkung wegen Zahlungsverzuges stellte das BVerfG zunächst zurück ...

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Schlagwortwolke Beendigung des Mietverhältnisses

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

 

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